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Oberösterreich tut was – und unterstützt Menschen im Bezirk Urfahr-Umgebung

OÖVP Urfahr-Umgebung begrüßt Ausweitung der Fernpendelbeihilfe. Im Bezirk haben im Vorjahr 618 Pendlerinnen und Pendler die Hilfe beantragt.


„Oberösterreich tut was für die Pendlerinnen und Pendler in unserem Land – das hat Landeshauptmann Stelzer durch die Ausweitung der Fernpendelbeihilfe unter Beweis gestellt. Für uns als OÖVP Urfahr-Umgebung steht fest: Leistung muss sich lohnen. Darum stehen wir fest an der Seite der Menschen, die jeden Tag in der Früh aufstehen, lange Strecken in die Arbeit fahren und etwas für unser Land leisten“, sagt der Bezirksparteiobmann der OÖVP Urfahr-Umgebung, Abg.z.NR Mag. Michael Hammer zur Ausweitung der Fernpendelbeihilfe durch das Land Oberösterreich.

Bezirksparteiobmann-Stellvertreter LAbg. DI Josef Rathgeb hält fest, dass im Vorjahr 618 positive Anträge abgewickelt werden konnten, in Summe wurden € 142.146,75 ausbezahlt.

Ab 1. November erhöht das Land Oberösterreich die Einkommensgrenze für die Fernpendelbeihilfe von 35.000 auf 38.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen. Das entspricht einem Jahresbruttogehalt von rund 52.000 bis 54.000 Euro. Anspruchsberechtigt ist, wer regelmäßig mindestens 25 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort zurücklegen muss, egal ob mit dem Auto oder mit Öffis. Die Beihilfe beträgt je nach Entfernung zwischen 229 und 442 Euro pro Jahr. Bereits abgelehnte Anträge werden nochmals geprüft.

Landeshauptmann Thomas Stelzer: 

„Oberösterreich tut was – für unsere Familien, für unsere Pendlerinnen und Pendler und für die vielen Leistungsträger, die mit den aktuellen Preisen an den Zapfsäulen zu kämpfen haben. Dort, wo wir Oberösterreich handeln können, setzen wir auch etwas um. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass künftig mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher als bisher mit der Fernpendelbeihilfe entlastet werden. Wir unterstützen damit gezielt diejenigen, die jeden Tag Leistung für Oberösterreich erbringen und gar keine andere Wahl haben, als weiterhin mit ihrem PKW in die Arbeit zu fahren.“

Oö. Fernpendelbeihilfe – Infos vom Land OÖ (https://www.land-oberoesterreich.gv.at/228391.htm)

  • Gefördert werden fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren.
  • Achtung: Pendeljahr 2025
  • Beantragungszeitraum bis 28. Februar 2027!
  • Erhöhung der Einkommensgrenze von 35.000 Euro auf 38.000 Euro
  • Die auf Grund einer Einkommensüberschreitung bereits negativ erledigten Ansuchen für das Pendeljahr 2025 werden auf Basis der Erhöhung neuerlich intern geprüft. Eine nochmalige Antragstellung ist in diesen Fällen nicht notwendig.

 

Bild (OÖVP UU): Rathgeb und Hammer