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Mag. Michael Hammer begrüßt die Einführung der Aktivpension:

„Ein starkes Signal für längeres Arbeiten und ein nachhaltiges Pensionssystem“


Als Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales sowie als Obmann der ARGE-ÖAAB zeigt sich Nationalrat Mag. Michael Hammer hoch erfreut über die jüngste Entscheidung des Ministerrats, die Aktivpension auf den Weg zu bringen. Diese Maßnahme ist ein wesentlicher Schritt, um längerem Arbeiten neue Anreize zu bieten und gleichzeitig das Pensionssystem für die Zukunft abzusichern.

 

„Mit der Aktivpension setzen wir eine zentrale Forderung der Volkspartei um, die Arbeitsmarktsituation nachhaltig zu gestalten und das Pensionssystem zu entlasten. Wer länger arbeitet, soll dafür auch deutlich belohnt werden. Dies ist nicht nur ein Signal an die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in unserem Land, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der Zukunft unseres Sozialstaates“, so Mag. Michael Hammer.

 

Stärkung des Pensionssystems durch steuerliche Anreize

 

Kernpunkt der neuen Regelung ist, dass künftig alle, die über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten, steuerlich profitieren können. Konkret bedeutet das, dass bis zu 15.000 Euro jährlich steuerfrei dazuverdient werden können. „Das ist ein starkes Signal an jene, die bereit sind, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen und einen wertvollen Beitrag für unser Land zu leisten“, betont Hammer.

 

Mit dieser Maßnahme wird nicht nur das Pensionssystem entlastet, sondern auch dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegengewirkt. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten einen enormen Beitrag zur Stabilität unseres Arbeitsmarktes und zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes.

 

Gezielte Arbeitsmarktförderung für ältere Arbeitnehmer

 

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen Reform ist die Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ab dem Jahr 2027 wird jährlich ein zusätzlicher Betrag von 100 Millionen Euro in die Arbeitsmarktförderung dieser Zielgruppe investiert. „Die demografische Entwicklung zeigt bereits heute spürbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Um die Nachhaltigkeit des Pensionssystems langfristig zu sichern, müssen wir die Beschäftigung älterer Menschen gezielt fördern“, erklärt Hammer.

 

Darüber hinaus wird ab Herbst 2026 eine gezielte Informationskampagne für Betriebe durchgeführt, die einen geringen Anteil älterer Beschäftigter aufweisen. Diese Unternehmen erhalten Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice (AMS), um gezielt Beratungs- und Förderangebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 60 Jahre zu nutzen.

Ein zusätzlich geplanter Arbeitsmarkt-Transformationsfonds soll Unternehmen und Beschäftigte fit für die Herausforderungen der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz machen.

 

Mehr Anreize für die Weiterarbeit im Alter

 

Die Einführung der Aktivpension soll dazu beitragen, die Weiterarbeit im Alter noch attraktiver zu gestalten. Ab dem 1. Jänner 2027 können alle, die über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten oder ihren Pensionsantritt aufschieben, von den Steuerfreibeträgen profitieren. Ein wichtiger Bestandteil dieser Regelung ist, dass der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung in Höhe von 10,25 % sowie die besondere Höherversicherung für Erwerbstätige im Regelpensionsalter entfallen. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige.

 

„Mit diesen Maßnahmen schaffen wir konkrete Anreize für Menschen, auch im Alter weiter zu arbeiten und sich gleichzeitig zu entlasten. Wer weiterhin beruflich aktiv bleibt, soll dafür auch finanziell honoriert werden“, so Hammer.

 

Beispiele zur Entlastung durch die Aktivpension

 

Die Aktivpension zeigt bereits in konkreten Berechnungen, wie stark die Steuererleichterungen wirken:

 

• Wer eine Bruttopension von 1.700 Euro pro Monat bezieht und 500 Euro brutto pro Monat dazuverdient, spart sich 1.630 Euro pro Jahr.

• Wer eine Bruttopension von 2.000 Euro pro Monat bezieht und 2.000 Euro brutto pro Monat dazuverdient, spart sich 7.668 Euro pro Jahr.

• Wer eine Bruttopension von 3.000 Euro pro Monat bezieht und 3.000 Euro brutto pro Monat dazuverdient, spart sich 8.296 Euro pro Jahr.

 

Auch wer den Pensionsantritt aufschiebt, profitiert finanziell:

 

• Wer den Pensionsantritt aufschiebt und weiter 3.200 Euro brutto pro Monat verdient, spart sich 6.805 Euro pro Jahr.

• Wer den Pensionsantritt aufschiebt und weiter 4.000 Euro brutto pro Monat verdient, spart sich 7.269 Euro pro Jahr.

 

 

Umsetzung und Ausblick

 

Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen zur Einführung der Aktivpension werden nun in Begutachtung geschickt, und die Regelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Eine umfassende Evaluierung der Maßnahmen ist für das Jahr 2030 vorgesehen, um sowohl die budgetäre Nachhaltigkeit als auch die Erreichung der Ziele zu überprüfen.

 

„Diese Maßnahmen sind ein klarer Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Sozialpolitik. Wir machen das Arbeiten im Alter attraktiv und schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen, um unser Pensionssystem langfristig zu sichern“, so Mag. Michael Hammer abschließend.

 

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Foto honorarfrei abdruckbar: ÖVP-Parlamentsklub, CaroStrasnik